Fragwürdige Vorgänge in der Kölner Kanzlei von Prof. Dr. Ralf Höcker für den Mandanten Rechtsanwalt Dr. Mathias Hermann Dieth vom ZDF 

Update vom 12.11.16

Dr. Mathias Hermann Dieth ist 

BILDSCHIRMFOTO: Der "Hallo Deutschand" Rechtsexperte Dr. Mathias Dieth vom ZDF in einer Reportage bei ZDFinfo, produziert von einer "real&fiction GmbH"

Dr. Mathias Dieth vertrat in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz (AZ 2080 Js 27958/14) den "Zeugen" und mutmaßlichen uneidlichen Falschaussager namens Oliver Koytek (ZDF). Zuvor vertrat er bereits in der gleichen zivilrechtlichen Angelegenheit die PR-Agentur und angebliche ZDF-Produktionsfirma von Oliver Koytek namens "real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH"

Gemeinsam verdächtigten Dr. Mathias Dieth und Oliver Koytek eine Mitarbeiterin von Oliver Koytek (die Volontärin Anja Marx) gegenüber der Staatsanwaltschaft Koblenz die verantwortliche Redakteurin für Filmaufnahmen gewesen zu sein, allem Anschein nach um die tatsächlichen Verantwortlichen ZDF-Mitarbeiter vor der Strafverfolgung zu schützen.

Nachdem Dr. Mathias Dieth vom ZDF wie beschrieben Frau Anja Marx gegenüber der Staatsanwaltschaft verdächtigt hatte,vertrat er diese als "Beschuldigte" und zusätzlich noch zwei weitere Beschuldigte, was nach unserer Rechtsauffassung den Tatbestand der Mehrfachvetretung und auch des Parteiverrats erfüllen dürfte.

BILDSCHIRMFOTO: Der ZDF-Reporter Oliver Koytek in einer Reportage bei ZDFinfo, produziert von einer real&fiction GmbH

Da Dr. Mathias Dieth allem Anschein nach die Bereichterstattung wie diesen Beitrag den Sie im Moment lesen um diese Verfehlungen unter anderen zu Lasten der Volontärin Anja Marx vertuschen möchte, wurde dann von Dr. Mathias Dieth die Kanzlei von Ralf Höcker in Person von Dr. Marcel Leeser beautragt mit mehreren Abmahnungen, Klagen, einstweiligen Verfügungen, unberechtigten Geldforderungen dem verantwortlichen Meinungsäusserer Schaden zuzufügen.

Die Kanzlei von Ralf Höcker, die sich mal als Sozietät und mal als Partnerschaftsgesellschaft ausgibt, verlangte für den ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth, der sich auch mal als Privatperson ausgibt, dann wieder als Sozius einer Sozietät "Strunden und Partner" und auch schon mal als Partner der Partnerschaftsgesellschaft "Strunden und Partner Rechtsanwälte2 (weswegen der Dr. Mathias Dieth in den Fokus der Anwaltskammer Köln gerückt ist), mehrfach unberechtigte Geldforderungen.

Den Beteiligten Personen vom ZDF und/oder den Anwälten Dr. Mathias Dieth, Dr. Marcel Leeser und Dr. Ralf Höcker sind allerdings bei deren von uns als Betrugsversuchen interpretierten Schädigungsversuchen ein paar Fehler unterlaufen, die sogar auf eine Umsatzsteuerhinterziehung hinweisen könnten, wie sich nachfolgend zeigen wird.

So bevollmächtigte Dr. Mathias Dieth mit dem Hinweis c/o unter der Anschrift seiner Partnerschaftsgesellschaft (nicht einer Sozietät), der nach Feststellung der Polizei Köln allerdings auch in Köln in der Gottfried-Hagen-Str. 20 wohnhaft sein soll ,die Sozietät Höcker Rechtsanwälte ...



... und verlangte insgesamt von dem Abgemahnten 2.085,95 EUR inklusive Mehrwertsteuer.



Da der Abgemahnte sich berechtigterweise weigerte die Kostennote zu begleichen, klagte die Kanzlei von Ralf Höcker in Person von Dr. Marcel Leeser für den ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth auf Zahlung der 2.085,95 EUR als Schadenersatz. Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 127 C 214/15 geführt.

Bemerkenswert ist, dass in dem Verfahren als Kläger dann der Dr. Mathias Dieth mit der Sozietät "Strunden & Partner "auftritt und der Dr. Marcel Leeser wieder mit der Sozietät "Rechtsanwälte Höcker, Brennecke u.a.".



Dr. Marcel Leeser behauptete im Verfahren Dr. Mathias Dieth hätte die Kanzlei Höcker als "Privatperson" und nicht als Partner, Gesellschafter oder Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei mandatiert und der ZDF-Mitarbeiter Dr. Mathias Dieth hätte die Rechnung von seinem privaten Vermögen bezahlt.



Deswegen, so Dr. Marcel Leeser, würde dem Abmahnanwalt Dr. Mathias Dieth als Privatperson der Schadenersatz (die angeblich von Dr. Mathias Hermann Dieth privat an die Kanzlei Höcker bezahlten Anwaltskosten) zustehen.

Da Dr. Marcel Leeser für Dr. Mathias Dieth gestützt auf das UWG abmahnte (siehe oben), was nun mal bei Privatpersonen keine Anwendung findet, wurde er vom Beklagten aufgefordert, einen Nachweis über die Begleichung der Rechnung durch z.B. einen Bankkontoauszug und der Rechnungsdokument ausgestellt auf die "Privatperson" Dr. Mathias Dieth vorzulegen.

Einen direkten Zahlungsnachweises konnte Dr. Marcel Leeser im Verfahren micht erbringen, sondern legte folgenden Ausdruck vor, angeblich einen Kontoauszug von der überhaupt nicht mandatierten Partnerschaftsgesellschaft "Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft" mit dem handschriftlichen Vermerk eines völlig anderen Aktenzeichen (269/15 anstatt korrekt 265/15) der Kanzlei von Prof. Dr. Ralf Höcker.




Zusätzlich wurde eine Rechnung vorgelegt, die angeblich von der Partnerschaftsgesellschaft "Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft" an die Privatperson Dr. Mathias Dieth mit der Anschrift seiner Kanzlei ausgestellt worden sein soll.



Mutmaßliche Betrugshandlung

Dr. Mathias Dieth und Dr. Marcel Leeser haben bis zum Ende Verfahren keinen Nachweis der Zahlung anhand eines Kontoauszugs erbracht und werden diesen geforderten Zahlungsnachweis auch nicht erbringen können, weil es diesen Nachweis (durch Kontoauszug) überhaupt nicht gegeben kann und die Herren Anwälte selbst den Beweis dafür liefern.

Dr. Marcel Leeser hat - und das erkennen wir anhand der Rechnung - mit Dr. Mathias Hermann Dieth eine Vergütungsvereinbarung getroffen die unterhalb der gesetzlichen Gebühren liegt. Wir erkennen das an der Angaben in der Rechnung zu den §§ 3a und 4 RVG, entscheidend ist dabei der § 4 RVG, den Sie hier einsehen können.

Trotzdem klagt der Dr. Marcel Leeser offensichtlich wissentlich falsch die höheren gesetzlichen Gebühren anhand es Streitwert von 80.000 EUR inkl. Umsatzsteuer ein und das auch noch auf das UWG gestützt, also das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), was bei Privatpersonen wie beschrieben überhaupt nicht zur Anwendung kommen kann.

Er verlangt also einen Schadenersatz den es in dieser Höhe nicht gegeben haben kann und der anhand der Rechnung niedriger ist als der ausgewiesene Betrag. Wir denken Sie sind mit uns einer Meinung, dass so etwas als Betrugsversuch bezeichnet werden kann.

Hinzu kommt noch, dass die Kanzlei Höcker aufbauend auf die zu hoch angesetzte Rechnungssumme die Mehrwertsteuer in einer Höhe angibt, die es demnach auch nicht gegeben haben kann und zudem von einer Sozietät "Höcker Rechtsanwälte" nicht an das Finanzamt abgeführt worden sein kann (egal in welcher Höhe).

Trotzdem sprach in der ersten Instanz das AG Köln Dr. Mathias Dieth die Hälfte des Rechnungsbetrags zu, wie im Urteil hier nachgelesen werden kann.

Natürlich hat sich der Beklagte diesen als vom ihm als Betrugsversuch interpretierten erneuten Schädigungsversuch nicht gefallen lassen und ist in die Berufung beim Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen LG Köln 28 S 1/16 gegangen und Dr. Mathias Dieth vertreten von der Kanzlei von Ralf Höcker in die Anschlussberufung.

Wie Sie anhand des Schreibens der Kanzlei von Ralf Höcker zur Berufung feststellen können, gibt Dr. Marcel Leeser nun als Kläger wieder Dr. Mathias Dieth mit von einer Sozietät "Strunden & Partner" und als anwaltlichen Vertreter die für die Abmahnung überhaupt nicht mandatierte Kanzlei "Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft" an.



Erwiesen wahr ist zudem, dass die Kanzlei von Ralf Höcker, konkret sein Partner Dr. Carsten Brennecke, ebenfalls mit einer Sozietät "Höcker Rechtsanwälte" einen Mandanten gegen den Rechtsanwalt Exner aus Kiel in gleich 2 Verfahren bei der 28. Kammer des Landgericht Köln  (28 O 296/15 und 28 O 314/15) vertreten hat.







Eine weitere Auffälligkeit ist die erwiesen wahre Tatsache, dass die Kanzlei von Ralf Höcker bei beiden Kanzleien (der Sozietät "Höcker Rechtsanwälte" und der existierenden Partnerschaftsgesellschaft "Höcker Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft") die exakt gleiche Steuernummer 215/5070/7883 und die exakt gleiche Umsatzsteueridentifiaktionsnummer DE 253829013 in den genannten Verfahren vor dem Amtsgericht Köln und dem Landgericht Köln in den vorgelegten Geschäftsbriefen angegeben hat.

Anwaltskammer Köln

Aufgrund der beschriebenen Vorgänge wurde die Anwaltskammer Köln als Aufsichstbehörde für Rechtsanwälte in Köln eingeschaltet.

Die Anwaltskammer Köln bittet um Mitteilung, wann und wo die Kanzleien von Dr. Ralf Höcker und Dr. Mathias Dieth mit deren "Sozietäten" aufgetreten sind.



Staatsanwaltschaft Köln

Neben der Anwaltskammer Köln wurde auch die Staatsanwaltschaft Köln beauftragt, die Vorgehensweise der beiden Herren Rechtsanwälte auf Rechtskonformität zu überprüfen.

Der Oberstaatsanwalt Müller-Kim von der Generalstaatsanwaltschaft Köln hat mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Köln wegen Verdacht u.a. der Steuerhinterziehung ein Verfahren gegen Dr. Mathias Dieth und Dr. Marcel Leeser eingeleitet hat.




Die Staatsanwältin Penkalla von der Staatsanwaltschaft Köln hat das Aktenzeichen zu dem Ermittlungsverfahren mitgeteilt. Dieses lautet 113 Js 895/16.





Ihr Fanclub von Dr. Ralf Höcker